Ehrenabteilung

Nach dem Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren in Schleswig-Holstein endet der aktive Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr durch Übertritt in die Ehrenabteilung mit Vollendung des 60. Lebensjahres, auf Wunsch des Mitgliedes spätestens mit dem Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.

Angehörige der Feuerwehr, die die Eignung für den Feuerwehrdienst teilweise oder ganz verloren haben, sind im entsprechenden Umfang vom Feuerwehrdienst zu entbinden und können ebenfalls in die Ehrenabteilung übernommen werden.

Der aktive Feuerwehrdienst ist beendet; jedoch die Kameradschaft bleibt. Und genau hier beginnt wie in vielen Jahren zuvor auch für die Kameraden der Ehrenabteilung der Feuerwehr Klausdorf  der Leitspruch: einmal Feuerwehrmann immer Feuerwehrmann.

Durch die zahlreichen Veranstaltungen, an denen häufig auch die Ehefrauen und Witwen verstorbener Kameraden teilnehmen, ist für ein volles und abwechselungsreiches Jahresprogramm gesorgt.
Ohne Druck und Anspannung werden Tagesfahrten, Besichtigungen, Grill- und Sommerfeste, sowie Spieleabende oder der Adventkaffee zu willkommenen Abwechselung im Alltag.


Von besonderer Bedeutung sind aber die Termine mit der aktiven Wehr. Ob als Teilnehmer an den Jahreshauptversammlungen oder als Darsteller bei Alarm- und Einsatzübungen am Objekt. Hier gehören die Kameraden der Ehrenabteilung fest dazu. Der anschließend stattfindenden gemütlichen Teil wird immer wieder gern genutzt um alte Zeiten und Erlebnisse aufzufrischen. Und bei den regelmäßigen Übungs- und Sonderdiensten sind unsere Ehrenmitglieder jederzeit gern gesehene Gäste.

Nicht selten fühlen sich die älteren Kameraden deutlich jünger und in den aktiven Dienst zurückversetzt.

Ob jung oder alt, die Gewissheit bleibt bestehen, dass die Ehrenabteilung ein fester Bestandteil der Feuerwehr Klausdorf ist.